AGB
Gastaufnahmebedingungen für Unterkünfte
Die am Buchungssystem der Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. beteiligten Buchungsstellen vermitteln Unterkünfte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Campingplätzen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Gästezimmern. Dazu haben sich die Buchungsstellen und die Anbieter von Unterkünften im Interesse der Gäste und einer transparenten Buchungsabwicklung auf einheitliche Gastaufnahmebedingungen verständigt. Diese sind nachfolgend wiedergegeben und gelten für alle im Buchungssystem der Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. aufgelisteten Beherbergungsangebote. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Leistungsanbieter und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Leistungsanbieter, nachfolgend LAB genannt, und Gast zustandekommenden Vertrages.
1. Abschluss des Vertrages, Stellung der Buchungsstellen
1.1 Die Buchungsstellen vermitteln im Namen des Gastes bei dem LAB Unterkünfte und veranlassen im Kundennamen die Buchung.
1.2 Die Buchungsstellen sind nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Durch die Online-Buchung des Kunden im Internet, durch eine Buchung über die Buchungsstelle, über Dritte oder durch sonstige Vermittlung kommt durch das Übersenden einer Buchungsbestätigung in Form eines Fax, einer E-Mail oder eines Briefes ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem LAB zustande, der alle weiteren vertraglichen Pflichten und Leistungen einschließt. Vertragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen ausdrücklich nur zwischen dem Gast und dem LAB. Zwischen dem LAB und den Buchungsstellen besteht lediglich ein Vermittlungsvertrag.
2. Belegung
Die Unterkunft darf nur mit den im Beherbergungsvertrag angegebenen Personen belegt werden. Die im Beherbergungsvertrag angegebene Personenzahl ist die Anzahl der maximal zugelassenen Personen inklusive Kleinkinder und Babys. Der Gast ist ohne die Erlaubnis des LAB nicht berechtigt, die Unterkunft einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten.
3. Haftung des LAB und der Buchungsstellen
3.1 Der LAB haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, für die Qualität örtlicher Freizeitangebote sowie für unvorhersehbare Ereignisse, welche durch den LAB nicht beeinflussbar sind, wie z.B. Naturgewalten, Schließung von kulturellen-, gastronomischen- oder Verkaufseinrichtungen, Änderung der Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsausfälle bei z.B. Strom, Wasser, Gas, Kabelfernsehen, Telefon, Internet oder Verkehrsbehinderungen durch Baustellen und Bauarbeiten auf benachbarten Grundstücken u.Ä.
3.2. Der LAB kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt, bei sonstigen Ereignissen (Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) oder die in der Person des Gastes liegen, fristlos kündigen. Die Kündigung kann auch nach Anreise des Gastes erklärt werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3.4 Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung muss der Gast innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich gegenüber dem LAB geltend machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Beherbergungsvertrags. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Gast an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
3.5 Da die Buchungsstellen ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Beherbergungsvertrags auftreten, sind diese somit nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bzgl. von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befugt.
4. Reklamation
Treten Beanstandungen während des Aufenthalts auf, wendet sich der Gast zunächst an den jeweiligen LAB. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so soll der Gast die Mitarbeiter der Buchungsstelle verständigen, die sich um Abhilfe bemühen werden. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
5. Widerruf
Im Falle einer verbindlichen Buchung einer Unterkunft (nach Erstellung der verbindlichen Buchungsbestätigung bzw. Annahme eines verbindlichen Angebots durch die Buchungszentren oder Vermittler) hat der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht des durch die Buchung zustandegekommenen Beherbergungs- bzw. Gastaufnahmevertrags. Bei Nichteintritt oder Nichtanreise können Storno-Rücktrittskosten berechnet werden.
6. Rücktritt
6.1 Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem LAB.
6.2 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
6.3 Tritt der Gast vom Beherbergungsvertrag zurück, kann der LAB Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Unterkünfte zu berücksichtigen.
Der LAB kann seinen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Übernachtungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Aufenthaltspreis pauschalieren:
Bei der Buchung von Unterkünften in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern oder Privatquartieren
- Anzahlung bei Buchung 20%
- Restzahlung 14 Tage vor Anreise 80%
- Stornokosten >30 Tage vor Anreise 0%
- Stornokosten 30-14 Tage vor Anreise 20%
- Stornokosten <14 Tage vor Anreise 100%
6.4 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem LAB keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Preise entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
7. Preise/Leistungen
7.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
7.2 Die vom LAB geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Internetdarstellung im Buchungssystem.
8. Bezahlung
8.1 Der LAB kann vom Gast vorab eine Anzahlung verlangen.
8.2 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tag der Abreise zahlungsfällig, soweit nicht anders vereinbart.
8.3 Der LAB kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenrechnung erstellen, die sofort zur Zahlung fällig ist.
9. Gerichtsstand und Rechtswahl
Ein über die Buchungsstellen zustande kommender Beherbergungsvertrag, gleich welcher Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Klagen gegen eine Buchungsstelle oder die Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. können nur in Heilbronn erhoben werden. Gerichtsstand für Klagen einer Buchungsstelle oder der Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. gegen den Kunden bzw. Vertragspartner ist Heilbronn. Dasselbe gilt für Personen, die keinen Wohnsitz oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Gastaufnahmebedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: 30.06.2017
